Einsatzmöglichkeiten an Deutschen Schulen im Ausland
Die Rechtsstellungen von Auslandsdienstlehrkräften (ADLK), Bundesprogrammlehrkräften (BPLK), Landesprogrammlehrkräften (LPLK) und Ortslehrkräften (OK) unterscheiden sich. Nachfolgende Tabelle soll Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Einsatzmöglichkeiten für Sie infrage kommen.
ADLK | BPLK | LPLK | OK |
| aus dem innerdeutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte | a) bisher nicht im innerdeutschen Schuldienst tätig oder b) aus dem innerdeutschen Schuldienst beurlaubt | vorübergehend an Bildungseinrichtungen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas MOE), in den Baltischen Staaten und in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) tätig Hamburger Besonderheit: ein Einsatz in Shanghai | • nach Landesrecht angestellt • keine rechtliche oder vertragliche Bindung mit der ZfA Bei Vermittlung einer der Partner von Lehrer- paaren als ADLK interessant für den nicht vermittelten Partner |
Beurlaubung | |||
| Sonderurlaub nach Nr.11 (1) Buchstabe c HmbSUrlR | b) Sonderurlaub nach Nr.11 (1) Buchstabe d HmbSUrlR | im öffentlichen Interesse | Sonderurlaub nach Nr.11 (1) Buchstabe d HmbSUrlR möglich, wenn Beschäftigung wenigstens mit halber WoStdzahl |
Finanzierung | |||
| • ohne Fortzahlung der Dienstbezüge • Zuwendungen nach besonderen Richtlinien des Auswärtigen Amtes | • ortsübliches Gehalt vom Schulträger • monatliche Zuwendung von der ZfA b) ohne Fortzahlung der Bezüge | • Fortzahlung der Bezüge • ortsübliches Gehalt vom Schulträger | • Vertrag direkt mit dem Schulträger |
| Berücksichtigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit | a) keine Berücksichtigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit b) Berücksichtigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit | Berücksichtigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit | Berücksichtigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit, wenn öffentliches Interesse anerkannt wurde |
Mindestvoraussetzungen | |||
| • Tätigkeit als Beamte auf Lebenszeit im innerdeutschen Schuldienst • mind. 2jährige überdurchschnittliche Bewährung+ Engagement | • 2. Staatsexamen für das Lehramt in Deutschland oder vergleichbare anerkannte Abschlüsse • Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedsstaaten der EU | • Lehrbefähigung in Deutsch, Deutsch als Fremdsprache und/oder einer modernen Fremdsprache | bewerben können sich • Lehrkräfte • Erzieher • Pädagogische Mitarbeiter • Mitarbeiter in der Schulverwaltung |
| Altersgrenze 59 Jahre bei Antritt | Altersgrenze 56 Jahre bei Bewerbung | nach Maßgabe des Schulträgers | |
Bewerbung | |||
• nicht gezielt auf eine bestimmte Stelle ausgerichtet. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Interesse am Einsatz und die ZfA prüft die Einsatzmöglichkeiten | • gezielt auf durch die BSB ausgeschriebene Stellen | • direkt bei der Schule • bei der ZfA | |
| auf dem Dienstweg | a) direkt bei der ZfA b) auf dem Dienstweg | ||
Beratung /Vermittlungschancen
Interessenten wenden sich für eine Beratung bitte an
| • Funktionsstellen (Schulleitung, Fachberatung) | → | den BLASchA-Beauftragten der Stadt Hamburg |
| • ADLK oder BPLK | → | die ZfA Tel.: 0221 758 36 66 / 67 |
| • LPLK | → | den Auslandsreferenten der Behörde für Schule und Berufsbildung |
Bewerbungen auf dem Dienstweg bedeutet über Schulleitung und Schulaufsicht bei der für die Schule zuständigen Personalsachbearbeitung.
Die Schulleitung wird gebeten, eine aktuelle Beurteilung beizufügen, der Hinweis auf frühere Beurteilungen genügt nicht. Bitte stellen Sie Ihrer Schulleitung die entsprechenden Hinweise zur Begutachtung von Bewerbern für den Auslandsschuldienst zur Verfügung.
-
Merkblatt + Bewerbungsformular ADLK
auch für Bewerber auf Funktionstellen wie z.B. Schulleitung oder Fachberatung
- Merkblatt + Bewerbungsformular BPLK
- Merkblatt OK
- Nähere Informationen LPLK
-
Hinweise zur Beurteilung von Bewerbern für den Auslandsschuldienst
Dieses Merkblatt sollte den Vorgesetzten zusammen mit der Bewerbung vorgelegt werden
- Merkblatt für Bewerber um Leitungsstellen
Artikel drucken
Lesezeichen setzen


