Startseite
Kontakt
Impressum
Inhaltsverzeichnis

Brigitte-Sauzay-Programm - Individueller Schüleraustausch mit Frankreich

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert den mittelfristigen individuellen Schüleraustausch zwischen Deutschland und Frankreich durch Fahrtkostenzuschüsse.

 

Beim Brigitte-Sauzay-Programm handelt es sich ausschließlich um finanzielle Unterstützung - der Austausch wird weder vom DFJW organisiert noch betreut. Die Genehmigung des Austausches und eine entsprechende Schulbefreiung erfolgt durch die Schulleitung, nicht durch das DFJW.

Informationen über das Schüleraustausch-Programm der BSB mit finanzieller Förderung durch Brigitte-Sauzay finden Sie hier.


Voraussetzungen

Das DFJW kann bei Vorliegen nachfolgend genannter Bedingungen einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss (je nach zur Verfügung stehenden Mitteln einfacher bis doppelter Tabellensatz der Fahrtkostentabelle des DFJW) gewähren.

Art des Austausches

auf Gegenseitigkeit (Familie zu Familie)

Klassenstufe

Klasse 8 bis 11

Französischkenntnisse

mindestens 2 Jahre Französisch-Unterricht

Aufenthaltsdauer

3 Monate

Die Aufenthaltsdaten werden nicht zentral festgelegt, sondern können von den Familien in Absprache mit den Schulen frei gewählt werden.

in Einzelfällen kann die Dauer auf mindestens 8 Wochen (davon mindestens 6 Wochen Schulbesuch) begrenzt werden. Reisetage zählen dabei nicht mit.

Antragstellung,

Antragsfrist

Die Hamburger Schule stellt spätestens 6 Wochen vor Beginn des Frankreichaufenthaltes des Hamburger Schülers den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss. Das Antragsformular ist von der Schulleitung zu unterzeichnen und an die BSB - B-S 58 - zu senden*).

Der französische Partner stellt für seinen Aufenthalt in Hamburg einen eigenen Antrag.

Vorlage des Erfahrungsberichts

Die Überweisung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt nach Rückkehr des Schülers, rechtzeitiges Einreichen eines Erfahrungsberichts und einer Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Aufenthaltes vorausgesetzt.

Erfahrungsbericht und Bescheinigung müssen der BSB innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr vorgelegt werden.

*) dies gilt nur für Anträge auf Bezuschussung des individuellen Austausches einzelner Schüler mit Frankreich.
Adressaten für Anträge auf Bezuschussung von Schulfahrten etc. finden Sie in der Rubrik Schulpartnerschaften.





Wie finde ich einen Austauschpartner?
  • Im Idealfall hat Deine Schule eine Partnerschule in Frankreich. Dann kannst Du Deinen Französischlehrer bitten, über den Deutschlehrer der Partnerschule Kontakt zu interessierten französischen Schülern herzustellen.
  • Das DFJW vermittelt zwar keine Austauschpartner, bietet aber auf seiner website in der Rubrik "Anzeigen" die Möglichkeit, eigene Annoncen zu hinterlassen bzw. auf Annoncen französischer Interessenten zu reagieren.
  • Eine Vermittlung in die Regionen Aix-Marseille und Toulouse erfolgt auch über die zentralen Schüleraustauschprogramme der BSB.




Artikel drucken
Lesezeichen setzen

(Änderungsdatum: 07.12.11)