Finanzielle Förderung des Schulbesuchs im Ausland
Antragsfrist ist der 15. März für einen Auslandsaufenthalt im darauffolgenden Schuljahr
Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine finanzielle Förderung für Schüler, die eine staatliche Schule in Hamburg besuchen und für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres eine vergleichbare Schule im Ausland besuchen werden. Die Förderung ist einkommensabhängig.
Bitte beachten Sie, dass der Förderbetrag zwar vor Beginn des Auslandsaufenthaltes gezahlt wird, in der Regel aber eine Zwischenfinanzierung durch die Familie notwendig sein wird.
Beratung, Antragstellung
- Anträge sind an die Hamburger Schule zu richten.
- Die Schule
- berät die Schüler bzw. deren Eltern,
- entscheidet über den Antrag und die Höhe der Förderung und
- informiert die Antragsteller über die Entscheidung.
- berät die Schüler bzw. deren Eltern,
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu Fördermodalitäten und Bearbeitungsdauer direkt an die Schule.
Die Antragsfrist entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie.
- Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuchs im Ausland
- Antrag auf finanzielle Förderung des Schulbesuchs im Ausland
Informationen für die Schulen
Lehrkräfte und Mitarbeiter von Schulen finden im Intranet der Behörde für Schule und Berufsbildung Musterbescheide und die für die Überweisung des Stipendienbetrages zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Verwaltung.
Für Rat bei der Auslegung der Richtlinie können Sie sich an den entsprechenden Fachreferenten wenden.
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